Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

RZEN

(Stand 11/2023)

  1. Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) bestimmen die Vertragsbeziehung zwischen RZEN (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Kunden (nachfolgend „Klient“) hinsichtlich aller Produkte und Dienstleistungen, es sei denn, es werden abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen. Bedingungen des Klienten, die von diesen AGB abweichen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister.
  2. Leistungsumfang: Der Dienstleister bietet Vertrieb und technische Betreuung von IT-Systemlösungen an. Ein Vertragsverhältnis entsteht mit der Annahme des Auftrags durch den Klienten, welche formlos möglich ist. Erbracht werden ausschließlich im Auftrag spezifizierte Dienstleistungen zu vereinbarten Zeiten.
  3. Service- und Wartungsoptionen: Standardmäßige Wartungsverträge werden von RZEN nicht offeriert. Der Klient ist verantwortlich für geeignete Lizenzvereinbarungen. Nach Absprache stellt der Dienstleister zusätzliche Services wie Virenschutz und Updates bereit.
  4. Fernwartung und Sicherheitsmaßnahmen: Vorzugsweise werden Störungen per Fernwartung behoben, vorausgesetzt der Klient stimmt zu. Sicherheitsüberprüfungen werden nach Vereinbarung oder Bedarf durchgeführt.
  5. Datenschutzbestimmungen: Datenschutzvereinbarungen sind integraler Bestandteil der AGB, die Konformität mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird gewährleistet.
  6. Datensicherung: Die Datensicherung obliegt dem Klienten. Auf Wunsch kann der Dienstleister unterstützende Datensicherungsdienste anbieten.
  7. Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind unmittelbar nach Erhalt zu begleichen, sofern keine anderen Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden. Der Dienstleister behält sich Preisanpassungen vor.
  8. Rechte an geistigem Eigentum: Mit Zahlung erwirbt der Klient ein nicht übertragbares Nutzungsrecht an Software und Hardware. Urheber- und weitere Rechte verbleiben beim Dienstleister.
  9. Nutzung durch Dritte: Eine Überlassung der Dienstleistungen an Dritte erfordert die schriftliche Zustimmung von RZEN.
  10. Störungen und Zahlungsverzug: Bei Vertragspflichtverletzung durch den Klienten kann RZEN die Dienstleistungen unterbrechen. Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von RZEN.
  11. Haftungsbegrenzung: RZEN haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für indirekte oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
  12. Beendigung des Vertragsverhältnisses: Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung ist RZEN berechtigt, die Nutzung der Software und Hardware zu untersagen und Programme zu deinstallieren.